Zusammenhänge Leistung – Honorar – Vermeidung von Risiken "Alles aus einer Hand!" – ? Dem viel gepriesenen Allheilmittel „Alles aus einer Hand” ist mit größter Vorsicht zu begegnen: Anbieter, die etwas verkaufen, können in puncto Planung und Ausführungsüberwachung nicht mehr neutral sein! Bau- und Baunebenkosten: Die Investition einer baulichen Maßnahme, ganz gleich welcher Art: - Neubauten,
Erweiterungsbauten, Umbauten und in welchem Rahmen sie erbracht wird: - Architekt/Bauherr setzt sich generell aus zwei Komponenten zusammen: a) Herstellungskosten
(Baukosten) und Dabei ist zu beachten, dass nicht allein die Herstellungskosten als 100%-ige Investitionssumme angesehen werden darf, sondern die Gesamtsumme aus beiden! Bei den mit * gekennzeichneten Verhältnissen werden die Nebenkosten verdeckt mit in den Angebotspreis einkalkuliert und erscheinen somit nicht offensichtlich. Oft wird sogar behauptet, dass es bei derartigen Verhältnissen die Planung „kostenlos” gäbe. Derartige Behauptungen sind irreführend, unwahr und stellen einen Gesetzesverstoß (UWG, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) dar. Keine Bauleistung oder Lieferung ohne Ausschreibung! Bedingt durch die Ausschreibung
der Einzelgewerke durch den Bausachverständigen und den
dadurch entstehenden Wettbewerb werden optimale
Marktpreise erzielt und die Kosten für Honorare wieder
ausgeglichen. Daher führt eine Zusammenarbeit mit
Bausachverständigen nicht zur Kostensteigerung, sehr wohl
aber zu mehr Sicherheit hinsichtlich der Planung und Ausführung. - konstruktiver (kompetente
Planung und Überwachung der Ausführung) und Bewährtes erhalten! Die klassische Dreiecksbeziehung zwischen Bauherrn, ausführenden Firmen und freien, unabhängigen, kompetenten Bausachverständigen, die treuhänderisch die Interessen des Bauherrn vertreten und überwachen, ist eine Konstellation, die sich bezahlt macht und die es zu erhalten gilt. Ein jährlich in die Milliarden gehender, gesamtwirtschaftlicher Schaden durch Pfusch am Bau könnte so vermieden werden! |